Wann zu sehen: ganzjährig möglich
Wichtige Lebensraumstrukturen: Ackersutten, Vernässungsflächen, Feuchtwiesen, Stoppelfelder, Feld- und Wiesenraine
Mit seiner Federholle auf dem Kopf und dem grünlich-blau schimmernden Gefieder ist der Kiebitz ein auffälliger Vogel, welcher vor allem zu Beginn der Brutzeit im März in weitläufigen Acker- und Wiesenlandschaften noch gut zu beobachten ist. Bei seinen akrobatischen Flugmanövern ist auch der schrille und etwas eigentümlich klingende Gesang zu hören.
Der Kiebitz ist ein Kurzstreckenzieher, welcher in Westeuropa und dem Mittelmeergebiet den Winter verbringt, jedoch ist er nahezu ganzjährig in Österreich anzutreffen. Seine Brutgebiete liegen bevorzugt in Tieflagen. Außerhalb der Brutzeit sind oft große Trupps von Kiebitzen auf abgeernteten Feldern oder kurzrasigen Wiesen anzutreffen.
Als echter Bodenbrüter hat es der Kiebitz nicht leicht. Der Vogel legt sein Nest meist mitten in Ackerflächen an, zu einer Zeit, wenn die Kulturen noch relativ niedrig sind. Eine Bodenmulde, ausgelegt mit etwas trockenem Material aus der Umgebung, dient als Nistplatz. Die ersten Jungvögel sind bereits Anfang April zu finden.
Da sich viele Nesträuber, wie Fuchs, Habicht, Krähe oder Wildschwein, gerne entlang von Gehölzstrukturen bewegen, zieht der Kiebitz baumarme Landschaften mit gutem Rundumblick als Lebensraum vor. Neben dem natürlichen Gelegeverlust durch Wetter oder Prädation kommt es häufig auch zur Zerstörung der Nester im Rahmen der landwirtschaftlichen Flächenbearbeitung. Um diese Verluste einzudämmen, wird die Anlage von Kiebitzinseln empfohlen, welche während der Brutzeit nicht bearbeitet werden. Diese Flächen kommen nicht nur dem Kiebitz, sondern auch vielen anderen Agrarlandbewohnern zugute.
Da der Kiebitz seine Nahrung (v. a. Insekten) direkt vom Boden aufnimmt, ist er zudem auf das Vorhandensein von kurzrasigen und vegetationslosen Flächen in der Nähe des Neststandorts angewiesen.
SCHUTZSTATUS
Schutzstatus Rote Liste Österreich: Gefährdung droht
Schutzstatus Vogelschutzrichtlinien: -
Schutzstatus Fauna-Flora-Habitatrichtlinie: -